Unser Einrichtungsbeirat
Auf der Grundlage des Hessischen Gesetzes über Betreuungs- und Pflegleistungen (gemäß §6) wirkt der Einrichtungsbeirat bei den täglichen Angelegenheiten unseres Haus mit. Konkrete Aufgaben und Mitwirkungsbefugnisse für unseren Einrichtungsbeirat bestehen u.a. darin:
- Maßnahmen zu beantragen, die den Bewohnerinnen und Bewohnern dienen
- Beschwerden und Anregungen weiterzugeben und zu verhandeln
- neuen Bewohnerinnen und Bewohnern zu helfen, sich einzuleben
- bei Maßnahmen zu Förderung der Qualität der Betreuung mitzuwirken,
- bei Maßnahmen mitzuarbeiten, die der Förderung der Selbstbestimmung der Bewohner dienen und die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft betreffen
- vor Ende der Amtszeit einen Wahlausschuss zu bilden und eine neue Wahl vorzubereiten,
- mindestens einmal jährlich eine Bewohnerversammlung durchzuführen und dort Bericht über die eigene Tätigkeit abzugeben.
Grundsätzlich können sich Bewohner, Angehörige, ehrenamtlich tätige Mitarbeiter und auch externe Vertrauenspersonen zur Wahl stellen. Die Amtszeit beträgt zwei Jahre. Die Einrichtungsbeiratsmitglieder treffen sich regelmäßig und tauschen sich aus. Zur Klärung bestimmter Fragen können die Einrichtungsleitung oder andere verantwortliche Mitarbeiterinnen aus der Pflege, des Sozialdienstes, der Küche oder auch der Verwaltung dazu eingeladen werden. Die Mitglieder des Einrichtungsbeirates können bei Fragen und Anregungen jederzeit angesprochen werden bzw. unterstützen gerne die anderen Bewohner in ihren jeweiligen Anliegen.
Im November 2017 wurde unser amtierender Einrichtungsbeirat gewählt. Er setzt sich zusammen aus:
- 1. Vorsitzender Edmund Schenk (externes Mitglied)
- 2. Vorsitzender Dieter Bichler
- Barbara Geduldig
- Anneliese Göbel
- Alfred Bartsch (externes Mitglied)
- Helmuth Hampel